Ansprechpartner: Jens Rasmussen
Das Rechtsgebiet Mietrecht lässt sich in die Bereiche Wohnmietrecht und Gewerbemietrecht einteilen. Für beide Bereiche steht Ihnen bei uns mit Jens Rasmussen ein erfahrener Rechtsanwalt zur Seite, der Sie u.a. zu den Aspekten wie Mietvertrag, Mietminderung, Renovierung, Kündigungsvoraussetzungen, gesetzliche Kündigungsfristen und Betriebs- und Nebenkosten berät.
Die umfangreichen und nicht immer eindeutigen Regelungen im Mietrecht bergen ein hohes Konfliktpotenzial, was zu zahlreichen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führt, gerade in Ballungsgebieten wie München und Starnberg. Die Anwälte unserer Kanzlei versuchen deshalb immer, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln, um eine langwierige Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden.
So vielfältig wie die Gesetzesgrundlagen im Mietrecht sind auch die Konflikte, die zwischen Mieter und Vermieter auftreten. Häufig dreht sich der Streit um den Fragen zum Thema „Was darf der Mieter/Vermieter, was darf er nicht?“ Häufige Gründe für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind u.a.:
Ein Anwalt unserer Kanzlei hilft Ihnen in der Region München und Starnberg sowohl als Vermieter als auch als Mieter, Ihre Rechte durchzusetzen, klärt Sie aber natürlich auch über Ihre Pflichten auf. Das betrifft bei Mietern z.B. die Einholung der Genehmigung des Vermieters bei Umbauten. Bei Vermietern spielen z.B die Rechenschaftspflicht und die Instandhaltungspflicht eine Rolle. Unsere Beratung beginnt aber nicht erst im Rahmen einer Auseinandersetzung. Gerade im Vorfeld der Begründung oder der Beendigung von Mietverhältnissen, der Durchführung von Mieterhöhungen empfiehlt es sich, sich sorgfältig durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, da hierbei unterlaufende formelle oder materielle Fehler meist nicht mehr korrigiert werden können.
Gegenüber dem Wohnmietrecht weist das Gewerbemietrecht einige Besonderheiten auf. So gibt es hier bspw. andere Regelungen bei den gesetzlichen Kündigungsfristen, der Mieterhöhung sowie der Nebenkostenabrechnung. Weiterhin sind im Gewerbemietrecht steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, u.a. die Umlagefähigkeit von Verwaltungskosten und Kosten, die nicht unter die Betriebskostenverordnung fallen.
Unser für das Mietrecht zuständiger Anwalt berät Sie auch in Angelegenheiten des Wohneigentumsgesetzes (WEG). Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Miteigentümern einer Wohnanlage bzw. eines anderweitig genutzten Gebäudes. Auch das Gemeinschaftseigentum fällt unter das Wohnungseigentumsrecht.
Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit unserem Fachanwalt auf!