Ansprechpartner: Claus Kratzer
Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der privatrechtlichen Verbände, so vor allem der Personengesellschaften wie z.B. der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder der Offenen Handelsgesellschaft sowie der Kapitalgesellschaften wie z.B. der GmbH. Es regelt die Teilnahme der Gesellschaften am Rechtsverkehr sowie die innere Ordnung der Gesellschaften, insbesondere auch die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer und der Gesellschafter. Beratungsfelder sind die Gesellschaftswahl und Gründung von Gesellschaften, Gestaltung der Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung der persönlichen Interessenlagen, Geschäftsführerverträge, Geschäftsordnungen, Aufnahme weiterer Gesellschafter, Kauf/Verkauf von Geschäftsanteilen.