Ansprechpartner: Franz Chr. Simon
Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Fragen des Familienrechts.
Vor und während der Ehe:
Wir begleiten Sie bereits im Vorfeld einer Eheschließung. Unsere Beratung umfasst die rechtlichen Folgen einer Heirat, die Sinnhaftigkeit eines Ehevertrags sowie die erbrechtlichen Konsequenzen. Ziel ist es, einen maßgeschneiderten Vertrag zu erstellen, der Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Auch Vermögensübertragungen während der Ehezeit, die steuerliche Konsequenzen auslösen können, sind von erheblicher Relevanz. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten bestehen, auch während der Ehe Vermögen zu übertragen, ohne, dass dafür Steuern anfallen.
Bei Trennung und Scheidung:
Im Falle einer Scheidung stehen wir Ihnen zur Seite, um alle relevanten Fragen – von der Vermögensaufteilung über den Unterhalt bis hin zum Rentenausgleich - zu klären. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und streben dabei möglichst eine einvernehmliche Lösung an. Sollte das nicht möglich sein, werden Ihre Ansprüche mit der gebotenen Härte durchgesetzt.
Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung: Ihr Vermögen in erfahrenen Händen
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Familienrechts liegt auf dem Güterrecht und der Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern. In Zeiten persönlicher Veränderung ist der sorgfältige Umgang mit gemeinsamem Vermögen von großer Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der fairen und gerechten Aufteilung Ihres Vermögens, einschließlich Immobilien, Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen.
Güterrecht – Verstehen und Handeln:
Das Güterrecht regelt, wem Vermögenswerte während der Ehe und nach einer Trennung zustehen. Deutschland unterscheidet standardmäßig zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft – jede dieser Güterstände hat spezifische Auswirkungen auf die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung. Wir beraten Sie umfassend über die für Ihre Situation passenden Regelungen und helfen Ihnen, die optimale Vereinbarung zu treffen.
Vermögensauseinandersetzung – Fair und Transparent:
Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nach einer Trennung. Dies kann komplexe Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um den Zugewinnausgleich, die Bewertung von Immobilien und die Aufteilung von Rentenansprüchen geht. Unser Ziel ist es, eine wirtschaftlich vernünftige Lösung zu finden, die die finanziellen Interessen und möglichen Kosten berücksichtigt und eine solide Grundlage für Ihre zukünftige finanzielle Unabhängigkeit schafft.
Familienrecht – Mehr als nur Scheidung:
Das Familienrecht regelt die Beziehungen zwischen durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft verbundenen Personen und umfasst auch gesetzliche Vertretungsregelungen wie Vormundschaft oder rechtliche Betreuung. Da fast jeder in zwischenmenschliche Beziehungen eingebunden ist, kann das Familienrecht für jeden relevant werden – insbesondere, da nicht alle Beziehungen immer konfliktfrei sind.
Frühzeitige Regelungen, beispielsweise durch einen Ehevertrag, können die Chancen auf eine gütliche Einigung im Falle einer Trennung erhöhen und die emotionalen sowie finanziellen Belastungen einer gerichtlichen Auseinandersetzung reduzieren.
Internationales Familienrecht:
Bei Ehepartnern unterschiedlicher Nationalitäten klären wir, welches nationale Recht anwendbar ist und welche Gerichte zuständig sind, unter Berücksichtigung europäischer Richtlinien. Eine frühzeitige Beratung ist essentiell, um Nachteile zu vermeiden.