Ansprechpartner: Jens Rasmussen
Das Schadenersatzrecht (Haftpflichtrecht) regelt, wann eine Person einen bei ihr eingetretenen Schaden ganz oder teilweise ersetzt bekommt. Schäden können materieller, also finanzieller Natur sein oder auch ideeller wie z.B. bei erlittenen Schmerzen. Ein Anspruch kann sich aus der Verletzung vertraglicher Pflichten ebenso ergeben wie aus einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften wie z. B. bei einer Körperverletzung oder der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Häufige Überschneidungen ergeben sich im Schadensersatzrecht zum Versicherungsrecht.