Ansprechpartner: Franz Chr. Simon, Rudolf F. Kratzer
Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen der Nachfolgeregelung und des Erbrechts.
Dazu zählen neben der letztwilligen Verfügung durch Testament oder Erbvertrag auch Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, also die Zuwendung von Vermögenswerten zu Lebzeiten (z. B. durch Schenkung). Ihre Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte Franz Chr. Simon und Rudolf F. Kratzer, die Sie gerne beraten.
Ohne Planung der Nachfolgeregelung zu Lebzeiten geht das Vermögen im Erbfall nach der gesetzlichen Erbfolge auf Abkömmlinge, den Ehepartner oder auch entferntere Verwandte über. Das kann dazu führen, dass Ihr Vermögen Personen zufällt, denen Sie nichts hinterlassen möchten. Zudem führen fehlende Nachfolgeregelungen häufig zu Auseinandersetzungen der Erben untereinander, was dann neben den persönlichen Zerwürfnissen meist erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge hat. Auch erbschaftssteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nur bei einer Nachfolgeregelung vor dem Erbfall. Mit einer frühzeitigen erbrechtlichen Regelung können Sie Ihren Nachkommen diese und viele weitere Probleme ersparen. Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihre Situation passende Regelung zu finden und zwar sowohl im privaten Bereich wie auch bei der Unternehmensnachfolge.
Rechtlich schwierig ist oft auch die Situation nach dem Erbfall. Hier geht es oftmals um Fragen von
Auch zu all diesen Fragen beraten wir Sie kompetent und zuverlässig. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchuzusetzen. Dabei behalten wir auch im Auge, familiären Streitigkeiten im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Vorschlägen zu einvernehmlichen Lösungen zu begegnen. Das erspart allen Beteiligten nicht nur Zeit, sondern in der Regel auch sehr viel Geld.