Unsere Kanzlei bietet professionelle Unterstützung im Reiserecht, speziell für Veranstalter. Das Reiserecht, ein dynamisches Rechtsgebiet, das sowohl Individual- als auch Pauschalreisen umfasst, basiert auf nationalen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), europäischen Verordnungen sowie internationalen Abkommen. Besonders das Pauschalreiserecht, detailliert in den §§ 651a ff. BGB aufgeführt, ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratungstätigkeit.
Unsere Expertise konzentriert sich auf die Vertretung von Reiseveranstaltern. Wir verstehen die Komplexität und die ständigen Veränderungen im Reiserecht und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden. Unser Team, bestehend aus Jens Rasmussen und Claus Kratzer, bringt tiefgreifendes Wissen und langjährige Erfahrung in folgenden Bereichen mit:
Jeder Fall im Schadensersatzrecht ist einzigartig. Jens Rasmussen nimmt sich die Zeit, Ihren Fall detailliert zu analysieren, um die bestmögliche Strategie für Ihren Anspruch zu entwickeln. Dabei steht die Durchsetzung Ihrer Rechte stets im Vordergrund, um sicherzustellen, dass Sie den Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht.
Mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen und Besonderheiten des Reiserechts, stehen Jens Rasmussen und Claus Kratzer bereit, um Reiseveranstaltern rechtssichere und effiziente Beratung anzubieten. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung aus mehreren tausend Klageverfahren. Ob es um die Anpassung an neue gesetzliche Rahmenbedingungen geht oder um die Absicherung gegen Risiken im Geschäftsalltag – wir sind Ihr zuverlässiger Partner.